|
Was ist ein SLG?
Der Reichsminister des Inneren erlies am 16. März 1940 im Zuge kriegswirtschaftlicher Sparmaßnahmen den Runderlaß “Typenbegrenzung im Feuerlöschfahrzeugbau”. Zugelassen war nur noch je ein Lastwagen-Fahrgestellbaumuster in drei Nutzlastklassen.
Folgende Fahrzeuge wurde getypt:
- Leichtes Löschgruppenfahrzeug LLG (1,5 t-Fahrgestell)
- Schweres Löschgruppenfahrzeug SLG (3,0 t-Fahrgestell)
- Großes Löschgruppenfahrzeug GLG (4,5 t-Fahrgestell)
- Leichte Drehleiter 17m Steighöhe (1,5 t-Fahrgestell)
- Schwere Drehleiter 22 m Steighöhe (3 t-Fahrgestell)
- Große Drehleiter 32 m Steighöhe (4,5 t-Fahrgestell)
Die Stückzahlen waren ca. 3850 LLG, 5100 SLG und 2650 GLG. Zur Lieferung waren nur Daimler-Benz, Klöckner-Humboldt-Deutz sowie die Adam Opel AG herangezogen.
|